MiFID II Richtlinie

Was besagt diese Finanzmarktrichtlinie? Alle Informationen rund um die MiFID II finden Sie hier.

Inhaltsverzeichnis

TOC Item #intro

Ausgelöst durch die Finanzkrise 2008, gilt seit Januar 2018 die Europäische Finanzmarktrichtlinie MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive).

TOC Item #Ziele

Was sind die Ziele von MiFID II?

Die Verordnung hat die Harmonisierung der Finanzmärkte im europäischen Binnenmarkt durch folgende Umsetzungen zum Ziel:

  • Stärkung des Anlegerschutzes
  • Erhöhte Dokumentationspflicht
  • Neustrukturierung der Wertpapier- und Derivatemärkte
  • Erhöhte Kostentransparenz
  • Verbesserte Qualität der Auftragsausführung
  • Vermeidung von Interessenskonflikten (insbesondere im Bezug auf monetäre Zuwendungen)
TOC Item #vorschriften

Welche Vorschriften entstehen durch MiFID II?

Mit den neuen Bestimmungen gelten nun auch neue Vorschriften für jene, die als Produktanbieter und -vertreiber von Finanzprodukten agieren. Im Rahmen des Produktzulassungsprozesses muss nun ein Zielmarkt für Endkunden angegeben werden, an deren Bedürfnissen das Produkt ausgerichtet ist. Eine Beurteilung der Angemessenheit des Produkts für den Zielmarkt und die zur Überprüfung durch die MiFID-Anbieter angegebenen Informationen, inklusive Umsatz, sind ebenfalls Vorschriften, denen Vertriebsstellen Folge leisten müssen.

Die neue Regelung sieht zudem die Offenlegungspflicht von allen Kosten und damit verbundenen Gebühren in Bezug auf Anlage- und Nebendienstleistungen sowie Finanzinstrumente gegenüber den Kunden vor, was für Transparenz sorgt. Das Kostenspektrum ist hierbei breiter als bei der vorhergehenden MiFID I.

Genaue Details zu Transaktionen, die von MiFID-Gesellschaften mit Finanzinstrumenten durchgeführt werden, müssen gemäß der Richtlinie bis spätestens Ende des folgenden Arbeitstages an die zuständige Behörde übermittelt werden, was wiederum einen großen Beitrag zur Markttransparenz liefert.

TOC Item #zielmarkt-kosten-gebuehren

Wie können Zielmarkt und anfallende Kosten und Gebühren ermittelt werden?

Zur Zielmarktklassifikation und Kostentransparenz können Referenzdatenbanken hinzugezogen werden, welche in Abfrageprofile unterteilt sind.

TOC Item #klassifizierung

Wie klassifiziert MiFID II die Kunden?

Je nach Klassifikation von Kunden gelten unterschiedliche Standards in Bezug auf Informationsbereitstellung und des Beratungsumfangs zur Anwendung.

Gemäß MiFID II werden Kunden wie folgt klassifiziert:

  • Privatkunden: Privatkunden, Klein- und Mittelbetriebe, Freiberufler, etc.
  • Professionelle Kunden: Kreditinstitute, Wertpapierfirmen, Versicherungen, große Unternehmen
  • Geeignete Gegenparteien: z.B. Handelspartner von Banken
TOC Item #Änderungen

Was ändert sich für die Kundinnen und Kunden?

  • Wertpapieraufträge an die Banken werden aufgrund von Transparenz und Sicherheit nur mehr schriftlich (oder bei entsprechender Vereinbarung telefonisch) erteilt. Elektronische und telefonische Kommunikation bezüglich Wertpapierdienstleistungen werden 5 Jahre aufbewahrt und können den Kundinnen und Kunden auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden.
  • Das bisherige Beratungsprotokoll wird durch die Geeignetheitserklärung ersetzt. Diese wird bei jeder Wertpapierberatung von der Anlageberaterin oder dem Anlageberater erstellt und soll der Anlegerin oder dem Anleger ersichtlich machen, warum die jeweils empfohlenen Produkte zu den Anlagezielen passen.
  • Für verpackte Anlageprodukte (PRIIPs = packaged retail and insurance-based investment products), wie zum Beispiel Investmentfonds oder Zertifikate, gibt es Basisinformationsblätter (BIB), welche die Produktinformationsblätter (PIB) in den meisten Fällen ersetzen.
    Das BIB beinhaltet alle wichtigen Informationen zum jeweiligen Produkt (z.B. Funktionsweise und relevante Risiken)
  • Kundinnen und Kunden werden vor vertraglicher Bindung bei Wertpapiergeschäften über die exakt detaillierten Kosten informiert. Bei Privatkunden werden wahrscheinlich eher mit standardisierten Informationen wie angenommenen Anlegebeträgen gearbeitet.
  • Durch die Klassifizierung von Kundinnen und Kunden, wobei zwischen „Professionell“ und „Privat“ unterschieden wird, ist es möglich, dass Privatkunden zum Kauf bestimmter Wertpapiere nicht zugelassen werden, falls diese als nicht geeignet eingestuft worden sind. Gründe dafür sind beispielsweise wenn die Risiken für private Anleger als zu groß erachtet oder aufgrund einer großen Stückelung beim Angebot grundsätzlich keine Privatkunden zugelassen werden.

Mehr zu MiFID II hier.

TOC Item #GAM

Wie stellt GAM eine Einhaltung der MiFID-II-Bestimmungen sicher?

GAM Investments – ein unabhängiger globaler Asset-Manager von Anlegern für Anleger, arbeitet an einem konzernweiten MiFID-II-Projekt, dass sich mit der Beurteilung der Auswirkungen von MiFID II auf alle betroffenen Unternehmen, Geschäftsbereiche und Kundensegmente von GAM befasst.
Hierbei ist eine Branchenlösung implementiert worden, welche die anzugebenden Daten zu Zielmarkt sowie Kosten und Gebühren in standardisiertem Format bereithält, wodurch die Einhaltung von MiFID-II-Bestimmungen sichergestellt wird.
GAM übernimmt außerdem seit Jänner 2018 alle Research-Kosten.

Weitere Informationen sind auf der Website zu finden: GAM und MiFID II | GAM

TOC Item #LEI

Die Auswirkung von MiFID II auf Unternehmen

Seit dem Inkrafttreten der MiFID II-Richtlinie, sind alle gewerblichen Akteure im Wertpapierhandel gesetzlich verpflichtet, eine LEI-Nummer nachweisen zu können. Der LEI (Legal Entity Identifier) ist ein 20-stelliger, global einzigartiger Code, durch den die einzelnen Finanzmarktteilnehmer:innen eindeutig identifiziert werden können.
Das Handeln am Finanzmarkt wird damit transparenter und sicherer gestaltet.

Die Vergabe von LEIs erfolgt durch autorisierte LOUs (Local Operating Units), die unter der Aufsicht der GLEIF (Global Legal Entity Identifier Foundation) agieren, welche regelmäßige Überprüfungen der Referenzdaten durchführt.

Register-LEI bietet LEI-Registrierungen und -Verlängerungen u.a. in Österreich und Deutschland an und übernimmt zusätzlich die Verwaltung des LEIs: ▷LEI Nummer beantragen | Zertifiziert | Sicher | Schnell (register-lei.de)

TOC Item #Fragen

Häufig auftretende Fragen zu MiFID II

Welche Produkte sind grundsätzlich von der Zielmarktdefinition umfasst?

Abgesehen von den Produkten, die der Kunde vor 03.01.2018 bereits gehabt hat, sind alle Produkte umfasst.

Ist auch bei ausländischen KAGs oder Emittenten außerhalb von Europa eine Zielmarktdefinition erforderlich?

Ja, alle Finanzmarktinstrumente benötigen einen Zielmarkt.

Muss für alle einzelnen Investmentfonds eine eigene Zielmarktdefinition erstellt werden, wenn eine Wertpapierfirma mit Produktpartnern zusammenarbeitet, die 8.000-9.000 Investmentfonds anbieten?

Bei einer Produktrange können Produkte in Cluster eingeteilt werden, für die dann eine Zielmarktdefinition erstellt wird. Cluster müssen jedoch gleichartige Produkte beinhalten.

Welche Informationen müssen zwischen Vertreiber und Hersteller offengelegt werden?

Die Informationspflicht betrifft keine konkreten Zahlen oder Informationen über Anleger. Hersteller müssen über Inhalte informiert werden, die zur Beeinflussung des jeweiligen Zielmarkts geeignet sind (z.B. wenn es relevante Gründe dafür gibt, dass ein Zielmarkt zu aggressiv oder defensiv formuliert ist).

Mehr Fragen und Antworten zu MiFID II sind auf der Seite der WKO zu finden: Praxisfragen zu MiFID II und WAG 2018 – WKO.at.

Quellen:

GAM – GAM UND MIFID II

Register-LEI – LEI-Registrierung und -Verlängerung

WKO – Praxisfragen zu MiFID II und WAG 2018 – WKO.at

Volksbank – MiFID II

Foto: Abobe Stock